Internationaler Zahlungsverkehr

Bei allen Zahlungen,

unterstützen wir Sie zum Beispiel mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Selbstverständlich können Sie Ihre Zahlungsaufträge in das Ausland auch elektronisch einreichen. 

Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro. Die außenwirtschaftliche Meldung ist nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich.

Zahlungsauftrag Außenwirtschaftsverkehr